Vier alle  
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Satzung / Statuten:

§ 1 - Name, Rechtsform, Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Vier alle“. Er ist ein nicht rechtsfähiger Verein mit Sitz in Dormagen-Hackenbroich.

§ 2 - Zweck und Ziele des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar nicht-wirtschaftliche Zwecke. Er dient

  • der Pflege alter Freundschaften,
  • dem - durch die jeweiligen Haushaltsvorstände der Vereinsmitglieder zumindest halbwegs legitimierten - Konsum größerer Mengen verschiedenster Biersorten und
  • dem Spaßgewinn durch ein gepflegtes Skatspiel.

§ 3 - Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft im Verein ist zurzeit ausdrücklich und unwiderruflich auf folgende Personen beschränkt:
  • Herrn Achim „Bert“ Breuer, zurzeit wohnhaft in Dormagen-Stürzelmountain,
  • Herrn Ingo „Chrissi“ Christoph, zurzeit wohnhaft in Loh-once,
  • Herrn Uwe „Ebi“ Ebenau, zurzeit wohnhaft in Dodge-Hackitwon,
  • Herrn Jürgen „Schorsch“ Giesenfeld, zurzeit wohnhaft in Newcity-Strauscheid.
  • Weitere Mitgliedschaften sind nur durch einstimmigen Beschluss der Vereinsmitglieder möglich.
  • Unter den Vereinsmitgliedern besteht Einvernehmen, dass Herr Bernd „Artur“ Endres, zurzeit wohnhaft in Morgan Hill, Californien, USA Ehrenmitglied des Vereins ist.

§ 4 - Organe

  • Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins.
  • Sie tagt einmal jährlich zu Beginn des Kalenderjahres und wählt bei diesem Zusammentreffen einen Präsidenten, Vizepräsidenten, Schatzmeister/Schriftführer und einen Webmaster des Vereins. Sofern Einvernehmen unter den Vereinsmitgliedern herrscht, ist die Festlegung und Übernahme weiterer Mandate zulässig.
  • Alle Mandatsträger haben anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung einen qualifizierten Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Kalenderjahr abzugeben.
  • Die Mitgliederversammlung ist zwei Wochen vor der ersten Sitzung eines Jahres schriftlich vom amtierenden Präsidenten einzuberufen. Der Präsident hat den übrigen Mitgliedern des Vereins eine Frist von mindestens einer Woche zur Benennung von Tagesordnungspunkten einzuräumen.

§ 5 - Beschlüsse

Beschlüsse des Vereins sind grundsätzlich nur mit qualifizierter Mehrheit der Vereinsmitglieder möglich.

§ 6 - Vereins-Treffen

  • Die Treffen des Vereins finden einmal monatlich - wenn möglich, am letzten Freitag des Monats - statt. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur mit qualifizierter Mehrheit der Vereinsmitglieder möglich. Verstöße gegen diese Regelung oder anderweitiges, unerlaubtes Fernbleiben werden mit einem Strafgeld von 20,00 € belegt.
  • Die Vereinstreffen finden abwechselnd bei den Vereinsmitgliedern statt. Ein Tausch des Veranstaltungsortes ist zulässig.
  • Der jeweilige Gastgeber des Vereinstreffens verpflichtet sich, die übrigen Vereinsmitglieder mit fester Nahrung und einer ausreichenden Menge an Getränken zu versorgen.
  • Der Gastgeber des jeweils vorangegangenen Vereinstreffens erklärt sich freudig bereit, die Ehefrau / Lebensgefährtin des aktuellen Gastgebers mit einem kleinen Gastgeschenk zu bedenken.

§ 7 - Vereinskleidung

  • Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, zu den Vereinstreffen das offizielle Vereinshemd zu tragen.
  • Bei sonstigen Zusammentreffen der Vereinsmitglieder entscheidet der Präsident über das Tragen der Vereinskleidung.
  • Zuwiderhandlungen gegen die Nummern (1) und (2) werden mit Strafgeldern belegt. Einzelheiten richten sich nach § 9 dieser Satzung.

§ 8 - Finanzielle Regelungen

  • Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich zur Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrags von 10,00 €, der jeweils zu Monatsbeginn ausschließlich unbar auf ein vom Schatzmeister zu benennendes Konto zu überweisen ist.
  • Sämtliche aus der Skatrunde erzielten Erlöse sind der Vereinskasse zuzuführen.
  • Die Vereinsmitglieder sind sich darüber einig, dass Ihr Punkterückstand auf den Tagessieger in Cent umgewandelt („Cent-Skat“), auf einen vollen €-Betrag aufgerundet und ohne Abzüge oder Verrechnungen der Vereinskasse zugeführt wird. Es wird eine Höchstgrenze von 20,00 € als Tagessatz festgelegt.
  • Sofern um 2.00 Uhr ME(S)Z alle Mitspieler einen negativen Punktewert aufweisen, wird die Cent-Regelung außer Kraft gesetzt. Die Mitglieder zahlen dann alle einen Betrag von 20,00 € in die Vereinskasse.
  • Die Mitglieder des Vereins haben das Recht, freiwillige Spenden - z.B. aus Wettspielen am Tisch-Kicker oder beim Armdrücken - der Vereinskasse zuzuführen.

§ 9 - Skat-Regeln, Strafgelder und sonstige Sanktionen

  • Für den Verein gelten die Regeln des Deutschen Skatverbandes DSkV (http://www.dskv.de). Im Zweifel ist das Internationale Skatgericht in D-04600 Altenburg anzurufen. Folgende Regelungen werden in dieser Satzung ausdrücklich erwähnt:
  • Eine Contra-Ansage ist bis nach der dritten Karte des ersten Stichs - jedoch vor Ausspielen der vierten Karte - möglich. Dies gilt auch für Ouvert-Spiele.
  • Bei erzielten 90 Augen liegt in allen Fällen ein Schneider-Spiel vor.
  • Mit einer Bock-Ansage sind die Möglichkeiten zur Verdopplung des Spielwertes erschöpft. Es gibt kein weiteres Rot- oder Dammwild, das hier ins Feld geführt werden könnte.
  • Ein Durchmarsch in einer Ramsch-Runde verlangt nicht nur 120 Augen, sondern auch alle Stiche.
  • Falsches Aufspielen oder Nicht-Bedienen führt automatisch zum Verlust des Spiels. Für die Ermittlung des Spielwerts werden die bis zum falschen Aufspiel/Bedienen erzielten Punkte gezählt.
  • Der letzte Stich darf so lange eingesehen werden, bis die letzte Karte des aktuellen Stichs gespielt worden ist.
  • Beim Vergeben gilt die „Sternchen-Regel“. Demnach erhält der Spieler bei jedem Vergeben automatisch ein Sternchen; pro Sternchen ist vom Spieler ein Strafgeld von 1,00 € in die Skatkasse zu zahlen.
  • Bei allen anderen Verfehlungen und Vergehen wird auf der Grundlage von § 5 - Beschlüsse - entschieden. Insbesondere ist das Auferlegen von Strafaufführungen/-auftritten nur mit qualifizierter Mehrheit gestattet.

§ 10 - Ermittlung des Spieler des Jahres

  • Zum Spieler des Jahres wird das Vereinsmitglied ernannt, das bei der Summe der Spieltagplatzierungen den besten (niedrigsten) Durchschnittswert aufweist.
  • Sollten zwei Spieler den gleichen Durchschnittswert aufweisen, so wird das Vereinsmitglied Spieler des Jahres, das die meisten Tagessiege erzielt hat.
  • Weisen zwei Spieler die gleiche Anzahl an Tagessiegen auf, so wird das Vereinsmitglied Spieler des Jahres, das bei den gespielten Spielen das höhere Gewinn-Verlust-Verhältnis des Jahres aufweist.
  • Ist auch dann kein Sieger zu ermitteln, so wird zur Ermittlung des Spielers des Jahres der direkte Vergleich der Spieltagplatzierungen zu Grunde gelegt.
  • Der Schriftführer hat diese Daten beim Jahrestreffen der Mitgliederversammlung vorzuhalten.
  • Der Spieler des Jahres wird mit einer Namenstafel auf dem Wanderpokal des Vereins verewigt. Der Wanderpokal geht dann in den Besitz eines Spielers über, sobald er drei Mal den Status des Spielers des Jahres erreicht hat.

§ 11 - Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung ersetzt die Fassung vom 8. Mai 2009 und tritt mit Unterzeichnung der Mitglieder am 26. März 2010 in Kraft.

§ 12 - Auflösung des Vereins

Eine Auflösung des Vereins ist nicht möglich. Punkt.


 
Präsidium